Wir erinnern uns: Geld abheben ist nicht, bei fremden Sparkassen schon gleich gar nicht.
Weil das ja noch nicht reicht, um den Kunden zu vergrätzen,
muss eine neue Episode hinzukommen: EC-Karte abgelaufen. Kommt gelegentlich vor,
kriegt man halt eine neue zugeschickt. Jetzt stellt sich natürlich für den
gemeinen Bankangestellten die Frage an welche Adresse: Die neue oder die alte?
Nebenbei bemerkt, gilt seit dem Umzug auch eine Briefweiterleitung, sodass es ja
eigentlich egal wäre. Aber kurzentschlossen hat die Sparkasse sich dazu
entschieden, sicherheitshalber keine neue Karte im Oktober, Novermber oder
Dezember zu schicken, sondern erst einmal abzuwarten, bis der Kunde (ergo ich)
sich meldet und nachfragt, warum er denn plötzlich an der Supermarktkasse
Freitag Abend nicht mehr bezahlen kann.
Erwähnenswert natürlich, dass Montag ja auch noch Feiertag
war und am Wochenende außer der bundesweiten Notfall-Sperrnummer niemand zu
erreichen ist. Wobei sich wieder die Frage stellt, ob man eine nicht aktivierte
Karte eigentlich sperren lassen kann …
Nachdem der Verbleib der neuen Karte nicht abschließend
geklärt werden konnte, wurde also flugs eine neue bestellt. Produktion immer am
Donnerstag, wird erst an die Filiale geschickt und von da aus – wenn alles gut
geht – irgendwann drauf an die (gar nicht mehr) neue Adresse. Zwei(!) Wochen, und schon ist die neue
EC-Karte da, so das vollmundige Versprechen.
Zwei Wochen ohne Bargeld abheben (wir erinnern uns) und
Bezahlen per Lastschrift oder Direktüberweisung. Zwei Wochen in einer durch und
durch bargeldlosen Welt. In einer Zeit, wo ich auf Blanko-Chipkarten alles
mögliche aufbringen kann, wo innerhalb von 24 Stunden Waren im Wert von
mehreren 1000 Euro ohne Probleme angeliefert werden, ich per Handy sogar
Parkuhren bezahlen kann. Lächerlich.